Dr. med. Friedrich Flege
Dr. med. Elisabeth Parensen
Dr. med. Hendrik Pleuger
Dr. med. Tobias Kochsiek

Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchung

Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchung
Blutdruck messen

Holter Internisten
Bahnhofstr. 59
33758
Schloß Holte-Stukenbrock

Telefon
05207/9191-0
Fax
05207/9191-29

Telefon Dialyse
05207/9191-12

Die sog. Gesundheitsuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten. Neben der Früherkennung von Krebserkrankungen wird ein besonderes Augenmerk auf die Erkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Stoffwechselerkrankungen und deren Risikofaktoren gelegt.

Ab dem 36. Lebensjahr hat jeder Patient, jede Patientin jedes 2. Jahr Anspruch auf diese Untersuchung als Krankenkassenleistung.
Falls Sie uns ausschließlich für diese Untersuchung aufsuchen, brauchen Sie keine Praxisgebühr zu entrichten.
Falls bei besonderen Fragestellungen zusätzliche Untersuchungen wie eine Herzschrift (EKG), weitergehende Blutuntersuchungen oder eine Urinuntersuchung sinnvoll erscheinen, müssen sie diese Gebühr jedoch bezahlen.

Krebsvorsorge Untersuchung bei Männern
Männer ab den 45. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Krebs-Vorsorgeuntersuchung als Krankenkassenleistung.
Hierzu gehört neben einem Gespräch die orientierende Untersuchung der Haut auf krebsverdächtige Flecken, die Messung des Blutdruckes, ein Abtasten der Prostata (Vorsteherdrüse) mit dem Finger und eine Untersuchung des Stuhls auf Blutspuren mittels eines Testbriefes.

Vorsorgeuntersuchung auf Darmkrebs
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen besteht ab dem 55. Lebensjahr für jede Patientin, jeden Patienten zusätzlich die Möglichkeit eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen, um Polypen bzw. Darmtumoren frühzeitig zu erkennen.

Jugendgesundheitsuntersuchungen
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird als Krankenkassenleistung angeboten für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren und kann einmalig in Anspruch genommen werden.
Auch hier geht es um die Früherkennung von Erkrankungen und Kontrolle des Impfstatus.

Jugendschutzuntersuchungen
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit, auch einer Lehre, sich einer Untersuchung unterziehen, die mögliche gesundheitliche Störungen und Gefährdungen aufdecken und den jungen Menschen gegebenenfalls vor Schäden oder einer mit der eigenen Gesundheit nicht zu vereinbarenden Berufstätigkeit bewahren soll.
Berechtigungsscheine hierzu stellt die Stadtverwaltung aus.

Impfungen

Persönlich gewünschte Vorsorgeuntersuchungen

Nur die genannten Vorsorgeuntersuchungen, die wir zum Abklären Ihrer Beschwerden und zur Kontrolle der Behandlung durchführen, werden von den Krankenkassen bezahlt. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Untersuchungen als persönliche Vorsorge wünschen, müssen sie diese selbst bezahlen und bekommen dafür auch keinen Ersatz von der Krankenkasse.

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